Verrechnungspreisrichtlinien
1. Aufl. 2012
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1.4.2.3. Laufzeit eines APA
Die Laufzeit eines APA wird im Einzelfall bestimmt. Gewöhnlich beträgt die Laufzeit eines APA drei bis fünf Jahre und beginnt mit dem Wirtschaftsjahr, in dem die Anfrage auf Durchführung eines MAP APA gestellt wird. Die im MAP APA vereinbarte Verrechnungspreismethode kann auch für die Vergangenheit nutzbar gemacht werden, sofern in den (noch offenen) zurückliegenden Zeiträumen vergleichbare Sachverhalte und Umstände vorliegen. Dieser „roll back“ dh eine Einbeziehung der offenen Jahre in ein APA, setzt sowohl die Zustimmung der Abgabepflichtigen als auch der beteiligten Finanzverwaltungen voraus, da nur dann auch für die Vergangenheit das Risiko einer Doppelbesteuerung vermieden werden kann.