Verrechnungspreisrichtlinien
1. Aufl. 2012
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1.4.2.2. Auswahl der Verrechnungspreismethode und Gültigkeitsbedingungen der Methoden ( kritische Annahmen/critical assumptions)
Eine Vorabverständigung über Verrechnungspreise wird üblicherweise nur die Anerkennung der Verrechnungspreismethode umfassen, welche für bestimmte Geschäftsfälle bzw für bestimmte Arten von Geschäftsvorfällen Anwendung finden soll. Der Antragsteller hat für diesen konkreten Einzelfall darzulegen, aufgrund welcher kritischen Annahmen es mit der gewählten Verrechnungspreismethode möglich ist, im Hinblick auf die erfassten Geschäftsvorfälle einen fremdvergleichskonformen Preis zu ermitteln. Die gewählte Methode ist detailliert zu beschreiben, wobei alle für die Anwendung der Methode erforderlichen Unterlagen und Berechnungen (zB Kalkulationsschema, Fremdvergleichsdaten) vorzulegen sind. Das Abhängigkeitsverhältnis zwischen der ausgewählten Methode und den Gültigkeitsbedingungen muss so gewählt sein, dass bei Änderung dieser Gültigkeitsbedingungen bzw deren Nichterfüllung kein dem Fremdvergleichsgrundsatz entsprechender Verrechnungspreis mehr ermittelt S. 484werden kann. Bei gänzlicher Nichterfüllung wird dem APA automatisch die Grundlage entzogen, eine Weitergeltun...