Verrechnungspreisrichtlinien
1. Aufl. 2012
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1.4.2.1. Transaktionen und Unternehmen (Anwendungsbereich)
Zunächst hat sich der Abgabepflichtige zu entscheiden, welche Transaktionen und welche Unternehmen der Unternehmensgruppe in das APA einbezogen werden sollen. Hinsichtlich der betroffenen Personen sind die Beteiligungsverhältnisse, die Tätigkeitsbereiche sowie die wesentlichen Geschäftsbeziehungen darzustellen. Werden nur einzelne Transaktionen erfasst, ist zu erläutern, warum ein APA nur für diese Transaktionen zweckmäßig ist. Nach Ansicht der deutschen Finanzverwaltung kann ein Ersuchen zurückgewiesen werden, wenn diese Einschränkung willkürlich bzw sachlich nicht begründet ist.