Andrea Damböck/Harald Galla/Clemens Nowotny

Verrechnungspreisrichtlinien

1. Aufl. 2012

ISBN: 978-3-7073-1827-2

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Verrechnungspreisrichtlinien (1. Auflage)

1.3.2.9. Bindungswirkung des Auskunftsbescheides

Aus dem Auskunftsbescheid ergibt sich ein im Gesetz verankerter Rechtsanspruch des Bescheidadressaten, dass die von der Abgabenbehörde zugesagte abgabenrechtliche Beurteilung der Abgabenerhebung des tatsächlich verwirklichten Sachverhaltes zugrunde gelegt wird. Diese Bindungswirkung besteht allerdings nur dann, wenn im Wesentlichen Sachverhaltsidentität gegeben ist und sich die zugrunde liegenden maßgebenden Abgabenvorschriften nicht ändern. Ändern sich die maßgebenden Abgabenvorschriften, so fällt auch bei Sachverhaltsidentität die Bindungswirkung weg, ohne dass eine Aufhebung oder Abänderung des Bescheides notwendig ist.

Diesen Rechtsanspruch haben auch Gesamtrechtsnachfolger des Bescheidadressaten sowie die Gesellschafter (Mitglieder) einer Personenvereinigung ohne eigene Rechtspersönlichkeit (zB Komplementäre, Kommanditisten, Miteigentümer), wenn der Feststellungsbescheid an die Personenvereinigung gerichtet war. Bei einem an Dritte gerichteten Bescheid, zB an einen Gründer, wenn die Auskunft eine rechtlich noch nicht existente Gesellschaft betrifft, steht die Bindungswirkung auch der neu gegründeten juristischen Person bzw der Per...

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