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Damböck/Galla/Nowotny

Verrechnungspreisrichtlinien

1. Aufl. 2012

ISBN: 978-3-7073-1827-2

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Dokumentvorschau
Verrechnungspreisrichtlinien (1. Auflage)

1.3.2.7. Rechtsanspruch auf Auskunftserteilung

Die Auskunftserteilung liegt im Bereich des § 118 BAO nicht im Ermessen der Behörde, sodass für den Antragsteller ein Rechtsanspruch auf Auskunftserteilung, den Auskunftsbescheid, besteht. Im Fall mehrerer Antragsteller muss an jeden von ihnen ein Bescheid ergehen. Jeder dieser Bescheide ist für sich mittels Berufung gemäß § 243 BAO anfechtbar. Die Wirkung der an die anderen Antragsteller gerichteten Rulingbescheide bleibt unverändert.

Da der Rechtsanspruch auf die rechtliche Beurteilung des Sachverhaltes gerichtet ist, kann der Auskunftsbescheid auch abweichend von der Rechtsansicht des Antragstellers lauten. Dies ist allerdings nicht einer (teilweisen) Abweisung des Antrags gleichzuhalten. In solchen Fällen wird auf die verpflichtende Bescheidbegründung besonderes Augenmerk zu legen sein, da diese den Grundstein für ein zukünftiges Rechtsmittelverfahren bilden wird.

Gemäß § 311 Abs 1 BAO hat die Behörde ihrer Entscheidungspflicht ohne unnötigen Aufschub nachzukommen. Kommt sie dieser Verpflichtung nicht innerhalb von sechs Monaten nach, ist ein Devolutionsantrag an den UFS sowie bei dessen Untätigkeit eine Säumnisbeschwerde an den VwGH möglich. Nicht geklärt ist, ob di...

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