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Verrechnungspreisrichtlinien

1. Aufl. 2012

ISBN: 978-3-7073-1827-2

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Dokumentvorschau
Verrechnungspreisrichtlinien (1. Auflage)

1.3.2.4. Die Darstellung des Sachverhalts

Eine umfassende und wahrheitsgemäße Darstellung des Sachverhaltes ist insbesondere im Hinblick auf die angestrebte Bindungswirkung des Bescheides von Relevanz. Nichtangreifbarkeit der Zusage ist nur bei Sachverhaltsidentität gegeben, der tatsächlich verwirklichte Sachverhalt muss im Wesentlichen mit dem der Anfrage zugrunde gelegten Sachverhalt übereinstimmen. Optimale Rechtssicherheit für künftige Transaktionen kann daher nur dann erreicht werden, wenn der dargestellte Sachverhalt vor Antragstellung sorgfältig, detailliert und umfassend analysiert und dem Antrag zugrunde gelegt wird. Im Bereich von Verrechnungspreisauskünften wird unter einem Sachverhalt ein in der Zukunft liegender Geschäftsfall bzw eine Gruppe von vergleichbaren Geschäftsfällen zu verstehen sein, sodass auch bestehende Verrechnungspreissysteme einem verbindlichen Ruling zugänglich sind.

Nach dem Gesetzeswortlaut ist Inhalt eines Antrages jeweils nur ein geplanter Sachverhalt. Die Darstellung einer alternativen Gestaltungsweise führt zwar nicht zur Zurückweisung des Antrages, kann aber ein weiteres Mal den Verwaltungskostenbeitrag in voller Höhe auslösen.

Die Antragstellung ...

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