Verrechnungspreisrichtlinien
1. Aufl. 2012
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1.3.2.2. Prefiling Phase
Bevor ein förmlicher Antrag auf Auskunftserteilung gestellt wird, empfiehlt es sich im Rahmen eines Prefiling Meetings mit der für die Bearbeitung des Antrages zuständigen Dienststelle die Geeignetheit der Rechtsfragen für ein verbindliches Ruling, offene oder zweifelhafte Sachverhaltsfragen sowie die Erfolgsaussichten im konkreten Fall abzuklären. Um optimale Rechtssicherheit zu erreichen, muss bereits im Prefiling Meeting ein möglichst umfassender Einblick in den Sachverhalt, zB die Beschreibung der Unternehmenstätigkeit und der Transaktionen, auf die sich der Auskunftsbescheid beziehen würde, eine sich daraus ergebende Risiko- und Funktionsanalyse, die in Betracht kommende Verrechnungspreismethode, die gewünschte Laufzei etc gegeben werden. Dieser mit der zuständigen Dienststelle vorbesprochene Sachverhalt ist dem förmlichen Antrag auf Auskunftserteilung zugrunde zu legen. Im Prefiling Meeting kann zugleich vereinbart werden, welche Unterlagen dem förmlichen Antrag anzuschließen sind.