Verrechnungspreisrichtlinien
1. Aufl. 2012
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1.3.2. Verbindliche Rechtsauskünfte gemäß § 118 BAO
Seit dem besteht die Möglichkeit in den Bereichen Umgründungen, Unternehmensgruppen und internationale Verrechnungspreise eine verbindliche Rechtsauskunft, den Auskunftsbescheid, zu erhalten. Erste praktische Erfahrungen zeigen, dass auf dem Gebiet der Verrechnungspreise verbindliche Rechtsauskünfte auch hinsichtlich der Einkünfteabgrenzung von Betriebsstätten erteilt werden. Das Wesen und die Besonderheit des Auskunftsbescheids besteht darin, dass die Abgabenbehörde einen in der Zukunft liegenden Sachverhalt und somit einen erst entstehenden Abgabeanspruch verbindlich abgabenrechtlich beurteilt. Für die Erteilung der Auskunft ist jedoch ein vom Umsatz des Antragstellers abhängiger Verwaltungskostenbeitrag zu entrichten.