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Verrechnungspreisrichtlinien

1. Aufl. 2012

ISBN: 978-3-7073-1827-2

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Verrechnungspreisrichtlinien (1. Auflage)

1.3.1. Formlose Auskünfte der Finanzverwaltung

Vor Einführung des § 118 BAO war ein förmliches Verfahren für eine verbindliche Rechtsauskunft nicht vorgesehen. Dennoch wurde von der Finanzverwaltung dem Planungs- und Rechtssicherheitsgedanken von international agierenden Unternehmen dadurch Rechnung getragen, dass vom zuständigen Finanzamt eine unverbindliche Bestätigung der Rechtsansicht hinsichtlich eines konkret vorgebrachten Sachverhaltes eingeholt werden konnte. Das Auskunftspflichtgesetz bietet keine ausreichende Grundlage für eine verbindliche Rechtsauskunft, da daraus kein Rechtsanspruch auf Beurteilung eines erst in Zukunft zu verwirklichenden Sachverhaltes abgeleitet werden kann. Als reine Wissenserklärung S. 469der die Auskunft erteilenden Behörde fehlt es der erteilten Auskunft ohnehin am normativen Bescheidcharakter.

Unter dem Grundsatz von Treu und Glauben kommt ihnen dennoch eine relative Bindungswirkung zu, wenn der dem Finanzamt geschilderte Sachverhalt tatsächlich verwirklicht worden ist. Dieser Vertrauensschutz ist nach der Rechtsprechung des VwGH allerdings nur dann gegeben, wenn die Rechtsauskunft im Einzelfall von der für die Abgabenerhebung zuständigen Behörde erteilt worden ist. Kein Schutz nach ...

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