Verrechnungspreisrichtlinien
1. Aufl. 2012
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1.1. Einleitung
Verrechnungspreise dienen der Herbeiführung einer sachlich gerechtfertigten Ergebnisaufteilung von Wirtschaftsbeziehungen zwischen nahestehenden Gesellschaften oder im Verhältnis von Stammhaus zu Betriebsstätte. International anerkannter Maßstab für eine sachlich gerechtfertigte Ergebnisaufteilung ist der Fremdvergleichsgrundsatz (Arm’s Length Principle). Im Bestfall müsste daher eine Verrechnungspreisberichtigung in einem Land idealerweise automatisch von den Steuerbehörden im anderen Land akzeptiert werden. Die Praxis zeigt, dass diese „Wunschvorstellung“ in den seltensten Fällen realisierbar ist.
Im Zuge von abgabenbehördlichen Prüfungen ist ein internationaler Trend zu beobachten, dass die im Konzern festgelegten Verrechnungspreissysteme für Kostenumlagen, Lizenzgebühren, Zinsen etc im Detail geprüft werden. Da S. 466es jedoch „den einen richtigen Verrechnungspreis“ in der Praxis nicht gibt, werden gerade die Steuerverwaltungen weniger erfahrener Industrienationen die Verrechnungspreisgestaltung im Konzern als Hebel benutzen, um das Steuersubstrat zu ihren Gunsten umzuverteilen. Kann diese Doppelbesteuerung nicht unbürokratisch auf kurzem Wege im Rahmen einer korrespond...