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Verrechnungspreisrichtlinien

1. Aufl. 2012

ISBN: 978-3-7073-1827-2

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Verrechnungspreisrichtlinien (1. Auflage)

5.2.2. Rechtsmissbrauch

381

Als Missbrauch anzusehen ist eine rechtliche Gestaltung, die im Hinblick auf den angestrebten wirtschaftlichen Erfolg ungewöhnlich und unangemessen ist und ihre Erklärung nur in der Absicht der Steuervermeidung findet. Es ist zu prüfen, ob der gewählte Weg noch sinnvoll erscheint, wenn man den Abgaben sparenden Effekt wegdenkt, oder ob er ohne das Resultat der Steuerminderung einfach unverständlich wäre (ständige Rechtsprechung zB ; , 2003/13/0031). Beachtliche außersteuerliche Gründe einer Gestaltung stehen dem Rechtsmissbrauchsvorwurf entgegen.

Beispiel:

Wird zur Umgehung der österreichischen Gewerbeordnung (Vermeidung der Kosten für die Einstellung eines weiteren Mitarbeiters mit der Qualifikation des „gewerberechtlichen Geschäftsführers“) von einem österreichischen Einzelunternehmer der inländische Vertrieb von Hoteleinrichtungen über eine britische „non-resident company“ abgewickelt, weil diese nach britischem Recht keinen derartigen Geschäftsführer benötigt und nach EU-Recht bei ihrer Geschäftstätigkeit in Österreich nicht behindert werden darf, so liegt in der Kostenvermeidung für einen entsprechend ausgebildeten Mitar...

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