Bilanzposten-Kommentar
1. Aufl. 2017
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S. 789Bericht über Zahlungen an staatliche Stellen - § 243d UGB
Literatur
Dokalik, Die neue Bilanz-Richtlinie 2013/34/EU und ihre Umsetzung im österreichischen Recht, RWZ 13, 297; Dokalik/Hirschler, SWK-Spezial RÄG 2014 – Reform des Bilanzrechts (2015); Frank/Leyrer, Ein neues Berichtselement – Der Bericht über Zahlungen an staatliche Stellen, KOR 16, 383; Keller/Schmid, Country-by-Country-Reporting: neue Anforderungen für das Rechnungswesen durch BilRUG-RefE und EITI, BB 14, 2283; Köll/Szaurer, Neuerungen im Bereich der Offenlegung und Zwangsstrafen aufgrund des RÄG 2014, RWZ 15, 245; Steiner/Webernig, Das Rechnungslegungsänderungsgesetz 2014 (2015).
Übersicht
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I. | Allgemeines | ||
A. | Anwenderkreis | ||
B. | Zweck | ||
C. | Erstellung, Prüfung und Offenlegung | ||
II. | Inhalt | ||
III. | Entfall der Ausweispflicht | ||
IV. | Sanktionen |
Kommentierung
I. Allgemeines
A. Anwenderkreis
1
Mit § 243d UGB wird ein Bericht über Zahlungen an staatliche Stellen normiert. Der länderbezogenen Berichtspflicht nach § 243d UGB (Country-by-Country-Reporting) unterliegen große Gesellschaften und Unternehmen von öffentlichem Interesse, die in der mineralgewinnenden Industrie oder auf dem Gebiet des Holzeinschlags in Primärwäldern tätig sind (s Dokalik, RWZ 13, 300). Die Schwellenwerte d...