Bilanzposten-Kommentar
1. Aufl. 2017
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S. 325 B.II.3. Forderungen gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht
Literatur
KFS/RL 5, Vermerk der Mitzugehörigkeit gem § 225 Abs 2 UGB und § 223 Abs 5 UGB beim Ausweis von Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen und gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht (2015); Zorn, Verzicht des Gesellschafters einer Kapitalgesellschaft auf nicht voll werthaltige Forderungen, SWK 05, 913.
Übersicht
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I. | Allgemeines | ||
A. | Bezeichnung | ||
B. | Abgrenzung | ||
C. | Bilanzausweis | ||
II. | Inhalt des Bilanzpostens | ||
III. | Bilanzierung dem Grunde nach (Zugang) | ||
IV. | Aktivierung der Höhe nach (Erstbewertung) | ||
A. | Erstansatz | ||
B. | Ausweis in der Gewinn- und Verlustrechnung | ||
V. | Laufende Behandlung (Folgebewertung) | ||
A. | Wertberichtigungen | ||
B. | Steuerrecht | ||
C. | Ausweis in der Gewinn- und Verlustrechnung | ||
VI. | Deaktivierung (Abgang) | ||
VII. | Anhangangaben | ||
A. | Allgemeine Angaben | ||
B. | Spezielle Angaben |
Kommentierung
I. Allgemeines
A. Bezeichnung
1
Als Forderungen gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, gelten Forderungen aller Art, die aufgrund der Beziehung zum Schuldner der Forderung gesondert auszuweisen sind. Umfasst sind somit alle Forderungen gegenüber einem beteiligten Unternehmen unabh...