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Aigner/Kofler/Tumpel (Hrsg)

DBA | Doppelbesteuerungsabkommen

Kommentar | OECD-Musterabkommen mit den Besonderheiten der österreichischen DBA

2. Aufl. 2019

ISBN: 978-3-7073-3814-0

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Dokumentvorschau
Aigner/Kofler/Tumpel (Hrsg) - DBA | Doppelbesteuerungsabkommen

Art 23 A Befreiungsmethode

Vanessa Englmair

Österreichisches Musterabkommen

Artikel 22

Vermeidung der Doppelbesteuerung

Die Doppelbesteuerung wird wie folgt vermieden:

(1) In Österreich:

a)

Bezieht eine in Österreich ansässige Person Einkünfte oder hat sie Vermögen und dürfen diese Einkünfte oder dieses Vermögen nach diesem Abkommen in *** besteuert werden, so nimmt Österreich vorbehaltlich der lit. b bis d diese Einkünfte oder dieses Vermögen von der Besteuerung aus.

b)

Bezieht eine in Österreich ansässige Person Einkünfte, die nach den Artikeln 10 und 11 in *** besteuert werden dürfen, so rechnet Österreich auf die vom Einkommen dieser Person zu erhebende Steuer den Betrag an, der der in *** gezahlten Steuer entspricht. Der anzurechnende Betrag darf jedoch den Teil der vor der Anrechnung ermittelten Steuer nicht übersteigen, der auf die aus *** bezogenen Einkünfte entfällt.

c)

Dividenden im Sinne des Artikels 10 Absatz 2 lit. b, die von einer in *** ansässigen Gesellschaft an eine in Österreich ansässige Gesellschaft gezahlt werden, sind, vorbehaltlich der entsprechenden Bestimmungen des innerstaatlichen Rechts Österreichs, aber ungeachtet allfälliger nach diesem Recht abweichender Mindestbeteiligungserforderniss...

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