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Aigner/Kofler/Tumpel (Hrsg)

DBA | Doppelbesteuerungsabkommen

Kommentar | OECD-Musterabkommen mit den Besonderheiten der österreichischen DBA

2. Aufl. 2019

ISBN: 978-3-7073-3814-0

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Aigner/Kofler/Tumpel (Hrsg) - DBA | Doppelbesteuerungsabkommen

Art 20 Studenten

Gustav Wurm

Österreichisches Musterabkommen

Artikel 19

Studenten

(1) Zahlungen, die ein Student, Praktikant oder Lehrling, der sich in einem Vertragsstaat ausschließlich zum Studium oder zur Ausbildung aufhält und der im anderen Vertragsstaat ansässig ist oder dort unmittelbar vor der Einreise in den erstgenannten Staat ansässig war, für seinen Unterhalt, sein Studium oder seine Ausbildung erhält, dürfen im erstgenannten Staat nicht besteuert werden, sofern diese Zahlungen aus Quellen außerhalb dieses Staates stammen.

(2) Vergütungen, die ein Student, Praktikant oder Lehrling, der in einem Vertragsstaat ansässig ist oder vorher dort ansässig war, für eine Beschäftigung erhält, die er in dem anderen Vertragsstaat insgesamt nicht länger als 183 Tage während des betreffenden Steuerjahres ausübt, werden in dem anderen Staat nicht besteuert, wenn die Beschäftigung in unmittelbarem Zusammenhang mit seinen im erstgenannten Staat ausgeübten Studien oder seiner dort ausgeübten Ausbildung steht.

OECD-Musterkommentar

COMMENTARY ON ARTICLE 20

CONCERNING THE TAXATION OF STUDENTS

1. The rule established in this Article concerns certain payments received by students or business apprentices for the pu...

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