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SWK 31, 1. November 2010, Seite S 930

Gewinnfreibetrag und vorzeitige Abschreibung auch bei Mietkauf

Vorzeitige AfA nur mehr bis Ende 2010!

Günter Schmidt

Leasing hat sich als moderne und budgetschonende Finanzierungsform bei Unternehmen, Kommunen und Institutionen gleichermaßen etabliert. Dementsprechend sind die Vorteile dieser Finanzierungsform wie Bilanzneutralität, Liquiditätsspielraum etc. weitgehend bekannt. Weniger bekannt sind allerdings jene Vorteile, die bei einer speziellen Form des Mobilienleasings generiert werden können: dem Mietkauf. Neben der Flexibilität hinsichtlich der Leasingvertragslaufzeit sowie der Restwertbestimmung zeichnet sich diese Finanzierungsvariante dadurch aus, dass keinerlei gesetzliche Gebühren (d. h. keine Miet- oder Kreditvertragsgebühren) anfallen.

Wie bei einer klassischen Kreditfinanzierung können auch bei dieser Finanzierungsvariante der Gewinnfreibetrag (§ 10 EStG) sowie die vorzeitige Abschreibung (§ 7a EStG) in Anspruch genommen werden.

1. Gewinnfreibetrag

Der Gewinnfreibetrag steht natürlichen Personen mit betrieblichen Einkünften wie Ärzten und Selbständigen zu, wobei 13 % des Gewinns - bis maximal 100.000 Euro pro Jahr - als Freibetrag geltend gemacht werden können. Davon können 13 % des Gewinns bis zu einem Gewinn von maximal 30.000 Euro (also max. 3.900 Euro) als sog. Grundfreibetrag unabhängig von Invest...

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