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SWK 22, 1. August 2009, Seite R 49

Gebührenbefreiung

Die sachliche Gebührenbefreiung für die "Durchführung der Aufgaben" gem. § 2 des Bundesfinanzierungsgesetzes (BFG) betrifft im Bereich der Bestimmung des § 2 Abs. 1 Z 10 leg. cit. unter anderem die "Aufnahme von Schulden für sonstige Rechtsträger des Bundes", worunter im Beschwerdefall die durch die beiden beschwerdegegenständlichen Verträge für die ASFINAG aufgenommenen, an den Bund rückzahlbaren Verbindlichkeiten fallen. - (§ 2 Abs. 1 Z 10 BFG), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)

(, 0013)

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), PROF. GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. DIETMAR AIGNER, DR. GERNOT AIGNER UND DR. MICHAEL TUMPEL (EuGH-URTEILE)
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