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Umfang der in den Verfassungsrang erhobenen Pflegeamnestie
Ausweitung der Abgabenbegünstigung auf rechtskonform handelnde Personen erforderlich
Mit dem nunmehr beschlossenen Pflege-Verfassungsgesetz wird ein weiterer Schritt in Richtung auf ein umfassendes, von Bund und Ländern gefördertes System der Pflege und Betreuung des solcher Dienstleistungen bedürfenden Personenkreises getan. Dabei dürfen aber Personen, die sich schon bisher gesetzeskonform verhalten haben, nicht benachteiligt werden.
1. Zur Rechtsentwicklung
Noch vor der Bildung der Koalitionsregierung wurde unter Bedachtnahme auf den im Nationalratswahlkampf relevierten sog. Pflegenotstand das Pflege-Übergangsgesetz, BGBl. I Nr. 164/2006, beschlossen, dessen Ziel es war, bis zur Schaffung eines neuen Pflegesystems Verwaltungsstrafbestimmungen, die Arbeitgeber in privaten Haushalten bei der Beschäftigung von Pflegekräften betreffen, vorübergehend außer Kraft zu setzen. Dieses Bundesgesetz galt befristet bis für Arbeitsverhältnisse zur Pflege und Betreuung von Personen in Privathaushalten. In § 2 dieses Gesetzes wurden einige Verwaltungsstrafbestimmungen angeführt, die auf derartige Arbeitsverhältnisse nicht anzuwenden waren. Mit dem Bundesgesetz BGBl. I Nr. 50/2007 wurde die Wirksamkeit dieses Gesetzes bis zum verlängert.
Das Pflege-Übergangsgesetz enthielt weder b...