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Geänderte Regelpublizität nach dem Börsegesetz 2007
Aktiengesellschaften und Emittenten von Schuldtiteln aufgepasst!
In Anpassung an EU-Vorgaben wurde das Börsegesetz novelliert, wodurch vor allem Emittenten von Schuldtiteln von gänzlich neuen Berichterstattungspflichten betroffen sind. Emittenten von Aktien können durch die Verschärfungen der börsegesetzlichen Regelpublizität mit weiteren Anpassungen des Regelwerks für den Prime Market der Wiener Börse AG rechnen. Damit sollte auch weiterhin eine Differenzierung dieses Segments von den restlichen Börsesegmenten gewährleistet bleiben.
1. Hintergrund
Das Börsegesetz wurde in Umsetzung der EU-Transparenzrichtlinie, RL 2004/109/EG, mit BGBl. I Nr. 19/2007 (i. d. F. BörseG 2007) novelliert. Damit soll vor allem eine Harmonisierung der Transparenzanforderungen in Bezug auf Informationen über Emittenten, deren Wertpapiere zum Handel auf einem geregelten Markt zugelassen sind, erreicht werden.
Mit dem BörseG 2007 wurde der Emittentenbegriff erweitert: Emittenten sind nunmehr Emittenten von Aktien und von Schuldtiteln, die an einem geregelten Markt zugelassen sind. Bezogen auf die Segmentierung der WBAG sind das Amtlicher Handel und Geregelter Freiverkehr.
2. Regelungen zur Berichterstattung
2.1. Jahresfinanzberichte
Emittenten von Aktien und von Schuldtiteln ...