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Familienwohnsitz
Familienwohnsitz (§ 16 EStG)
Die Beibehaltung eines Familienwohnsitzes ist nach ständiger Rechtsprechung immer privat veranlasst. Wenn ein Forstarbeiter seinen Wohnsitz in Bosnien-Herzegowina beibehält, weil einerseits seine Frau dort eine kleine Landwirtschaft betreibt und er selbst in kurzer Zeit in Pension gehen wird und mit seiner Pension von nur 600 Euro in Österreich nicht leben kann, so stehen ihm die Aufwendungen von 2.100 Euro für die doppelte Haushaltsführung zu (; siehe auch ).