zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 2, 10. Jänner 2005, Seite T 11

Finanzcomputer falsch programmiert

Hälftesteuersatz wird zu Unrecht nicht gewährt

Maximilian Rombold

Aus einem Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2003 ergibt sich folgende Berechnung der Einkommensteuer:


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Einkünfte aus selbständiger Arbeit
- 10.188,60
Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
24.391,98
Sonstige Einkünfte
5.244,32
Topf-Sonderausgaben
- 388,86
Kirchenbeitrag
-75,00
Einkommen
18.983,84
Die Einkommensteuer beträgt:
0 % für die ersten 3.640,00
0,00
21 % für die weiteren 3.630,00
762,30
S. T 1231 % für die restlichen 11.713,84
3.631,29
Steuer vor Abzug der Absetzbeträge
4.393,59
Allgemeiner Steuerabsetzbetrag
- 667,28
Verkehrsabsetzbetrag
- 291,00
Arbeitnehmerabsetzbetrag
- 54,00
Steuer nach Abzug der Absetzbeträge
3.381,31
Steuer sonstige Bezüge wie z. B. 13. und 14. Bezug nach Abzug der darauf entfallenen SV-Beiträge und des Freibetrages von 620 € mit 6 %
205,57
Einkommensteuer
3.586,88
Anrechenbare Lohnsteuer
- 5.666,25
Festgesetzte Einkommensteuer
- 2.079,37
Berechnung der Abgabennachforderung/Abgabengutschrift
Festgesetzte Einkommensteuer
- 2.079,37
Bisher festgesetzte Einkommensteuer
0,00
Abgabengutschrift
2.079,37

Die EDV-Anlage der Finanzverwaltung hatte somit den vertikalen Verlustausgleich durchgeführt, ohne jedoch zu beachten, dass der Verlustausgleich zunächst mit Einkunftsarten ohne begünstigte Einkünfte vorz...

Daten werden geladen...