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Änderungen im deutschen Steuerrecht
Änderungen im deutschen Steuerrecht (§ 1 EStG)
In einem Übersichtsartikel von Ute Suhrbier-Hahn werden die Neuerungen im deutschen Steuerrecht per ausführlich erläutert. Im Bereich der Vermietung von Gebäuden gibt es ab 2004 eine degressive Abschreibung von je 4 % für das Jahr der Fertigstellung und die folgenden neun Jahre, in den folgenden acht Jahren von je 2,5 % und in den folgenden 32 Jahren von je 1,25 %. Bei Sanierungen wurde hingegen die Abschreibung der Modernisierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen von 10 % gekürzt. In den ersten acht Jahren können nur mehr je 9 % und in den weiteren vier Jahren je 7 % abgesetzt werden (SWI 2004, 128 ff.).