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SWK 2, 10. Jänner 2004, Seite R 5

Liebhaberei: Beurteilung

Wie der Verwaltungsgerichtshof schon mehrfach ausgeführt hat, ist eine Sondertilgung, wenn sie nicht planmäßig erfolgt, bei Beurteilung der Frage, ob eine Einkunftsquelle oder Liebhaberei vorliegt, gedanklich auszuklammern. - (§ 1 Abs. 2 LVO), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), UNIV.-PROF. DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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