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Sicherstellungsauftrag
• Mangelnde Aussicht auf Gewinne, mangelnde Ausrichtung der Tätigkeit der Beschwerdeführerin auf die Erzielung von Einnahmen im Sinne des Umsatzsteuergesetzes sowie der dringende Tatverdacht der Abgabenhinterziehung können einen Sicherstellungsauftrag begründen. - (§ 232 BAO), (Abweisung)
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