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Vergebliche Werbungskosten bei Vermietung
Vergebliche Werbungskosten bei Vermietung (§ 28 EStG)
Hat der Steuerpflichtige zur Finanzierung einer zum Vermieten bestimmten Eigentumswohnung ein Darlehen aufgenommen und nimmt er sein Angebot zum Abschluss eines Bauträgervertrages zurück, weil das Bauvorhaben wegen Mittellosigkeit des Bauträgers scheitert, dann sind die auf Grund des Darlehensvertrages noch zu leistenden Zahlungen (Bereitstellungszinsen und Nichtbezugsentschädigung) als vorab entstandene vergebliche Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung absetzbar (BFH , IX B 92/01 in BB 2002, 339).