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Gesellschaftsteuer: Kapitalerhöhung
• Ungeachtet des Umstandes, dass mit Rücksicht auf die ausdrückliche Regelung des § 8 Abs. 3 AktG nach Meinung des Verwaltungsgerichtshofes auch bei Stückaktien im Wege einer nominellen Kapitalerhöhung eine Vergrößerung des Anteils am Grundkapital und damit ein Neuerwerb von Gesellschaftsrechten eintritt, fehlt es dafür angesichts der Beschränkung der Anwendbarkeit des § 2 steuerliches KapBG auf Aktien mit Nennbeträgen an einer Steuerbemessungsgrundlage für den Fall des Vorliegens von Stückaktien. Daraus ergibt sich, dass dieser Vorgang nicht der Gesellschaftsteuer gem. § 2 Z 2 KVG zu unterwerfen ist. - (§ 2 Z 2 KVG), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
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