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SWK 18, 20. Juni 2002, Seite S 512

Praxisfragen zum Umgründungs-(steuer-)recht

Aktuelle Umgründungsprobleme in Frage und Antwort

Walter Schwarzinger und Werner Wiesner

Zu einem vom Buchstand abweichenden Kapitalkontenzusammenschluss

UmS 114/18/02: Der Einzelunternehmer A möchte sich mit dem Einzelunternehmer B zu einer Mitunternehmerschaft zusammenschließen. Ist es möglich, einen Kapitalkontenzusammenschluss bei steuerlichen Kapitalkonten der Zusammenschlusspartner zum Zusammenschlussstichtag von 6 Mio. : 4 Mio. (und einem Verkehrswertverhältnis von 10 Mio. : 5 Mio.) dahin gehend zu beschließen, dass A und B ohne Korrekturen zu je 50 % an der Mitunternehmerschaft beteiligt sind?

Antwort: Das Wesen des Kapitalkontenzusammenschlusses besteht darin, dass das steuerliche Kapital der zu übertragenden Vermögensmassen die Beteiligungen an der künftigen Mitunternehmerschaft prägt (vgl. EB zur Stammfassung des § 24 UmgrStG, Umgründungssteuerleitfaden, Band III, 199). Weichen, wie in der Frage dargestellt, die Buchstände von den gewünschten Beteiligungsverhältnissen ab, kommt ein unter Art. IV UmgrStG fallender Zusammenschluss ohne Gewinnverwirklichung nur dann zustande, wenn

• entweder innerhalb der Neunmonatsfrist die Buchstände durch rückwirkende Korrekturen so adaptiert werden, dass die korrigierten Buchstände den Beteiligungsverhältnissen entsprechen,

• oder bei Verzicht au...

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