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Betriebsausgaben: Fachliteratur
• Aufwendungen eines selbständigen Journalisten für Fachliteratur können auch dann als Betriebsausgaben anerkannt werden, wenn auf den vorgelegten Rechnungen nur die Bezeichnung „Fachbuch" aufscheint, der Steuerpflichtige aber nähere Angaben zu Verlag und Buchtitel machen kann. - (§ 4 Abs. 4 EStG 1988), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
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