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Lehrbeauftragter: nichtselbst.Tätigkeit
•Die Tätigkeit eines Lehrbeauftragten im Ausmaß von 4 Wochenstunden ist nicht als nichtselbständige Arbeit zu beurteilen; in diesen Zusammenhang wird ein Unternehmerrisiko insbesondere dann anzunehmen sein, wenn der Erfolg der Tätigkeit und daher auch die Höhe der erzielten Einnahmen weitgehend von der persönlichen Tüchtigkeit, vom Fleiß, von der Ausdauer und der persönlichen Geschicklichkeit abhängig sind und die mit der Tätigkeit verbundenen Aufwendungen nicht vom Arbeitgeber ersetzt, sondern vom Unternehmer aus Eigenem getragen werden müssen. – (§ 47 Abs. 2 EStG 1988), (Abweisung)
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