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Turnlehrer: Mountain-Bike
•Selbst die Bestätigung des Schulleiters, wonach ein Mountain-Bike zur Berufsausübung eines Turnlehrers unbedingt gebraucht werde, sagt nichts über das Ausmaß der beruflichen Nutzung des Mountain-Bikes aus, da Schulwandertage nicht ausschließlich in Form von Radwandertagen abgehalten und im Turnunterricht nur fallweise Radtouren unternommen werden. – (§ 20 Abs. 1 EStG 1988), (Abweisung)
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