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Anwendung des § 4 Abs. 12 EStG auf ausländische Körperschaften
(SWK) - Die in § 4 Abs. 12 EStG enthaltenen Regelungen über Einlagenrückzahlungen sind auch auf Ausschüttungen aus ausländischen Körperschaften anzuwenden. Ebenso besteht im Schrifttum Einigkeit darüber, daß - unter den sonst gegebenen Voraussetzungen - auch die Regelungen über die internationale Schachtelbeteiligung auf Einlagenrückzahlungen aus ausländischen Körperschaften anzuwenden ist. Strittig ist, ob auch Einlagenrückzahlungen innerhalb der ersten zwei Jahre nach Erwerb der Beteiligung unter die Befreiung des § 10 Abs. 2 KStG fallen können. In der März-Ausgabe der im Verlag Linde erscheinenden Fachzeitschrift „Steuer und Wirtschaft International" (SWI) beschäftigt sich Univ.-Prof. Dr. Michael Lang ausführlich mit dieser Frage und legt dar, unter welchen Voraussetzungen § 10 Abs. 2 KStG auch für innerhalb der ersten zwei Jahre nach Erwerb der Beteiligung getätigte Einlagenrückzahlungen zum Tragen kommen kann.