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SWK 31, 1. November 1998, Seite R 112

Gewerbeertrag: Hinzurechnung

Die an einen (nominell) nicht wesentlich beteiligten Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft geleisteten Vergütungen konnten als Einkünfte aus selbständiger Arbeit dem Gewerbeertrag hinzugerechnet werden, wenn Gesellschaftsanteile aufgrund verdeckter Treuhandvereinbarungen gehalten wurden. - (§ 7 Z 6 GewStG), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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