zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 32, 10. November 1998, Seite R 114

Vermietung: Vorsteuer

Vorsteuern können bereits berücksichtigt werden, bevor der Steuerpflichtige aus einer Vermietung Einnahmen erzielt; dies bedeutet nicht, daß dies auch für den Fall gilt, in welchem sich diese Absicht auf einen Zeitraum bezieht, der erst mehrere Jahre nach Fertigstellung der zu vermietenden Räumlichkeiten beginnt, und dazwischen eine Nutzung im nichtunternehmerischen Bereich erfolgt. - (§ 12 UStG 1972), (Abweisung)

()

Anmerkung: Auf die ab 1998 bestehende Möglichkeit, Teile der Lieferungen und Leistungen dem Unternehmensbereich zuzuordnen und sich damit in einem späteren Zeitraum den (verbleibenden) Vorsteuerabzug zu sichern, wird hingewiesen.

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
Daten werden geladen...