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Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
Mit den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung befassen sich eingehend die Durchführungsrichtlinien. Siehe SWK 1991/Heft 16, A I 191 ff.
Zu erklären sind unter anderem: Einkünfte aus der Vermietung und Verpachtung von unbeweglichem Vermögen, insbesondere von Grundstücken, Gebäuden und Gebäudeteilen (z. B. von Wohnungen, Geschäftsräumen und Reklameflächen, auch aus der Vermietung eines Einfamilienhauses oder einer Eigentumswohnung, aus der Untervermietung einzelner Räume und aus der Privatzimmervermietung bis zu zehn Fremdenbetten). Auch die Einkünfte aus Verträgen über den Abbau von Kies, Sand und Schotter sind Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung.
Wenn sich Ihre eigene Wohnung in einem Ihnen gehörenden teilweise vermieteten Gebäude befindet, sind die mit der Nutzung in wirtschaftlichem Zusammenhang stehenden Aufwendungen einschließlich der AfA nach dem Verhältnis der Gesamtnutzfläche des Gebäudes zu der von Ihnen genutzten Fläche aufzuteilen; die Werbungskosten sind um den auf Sie entfallenden Betrag zu vermindern.
Wenn Sie Miteigentümer einer Hausgemeinschaft sind, ist der auf Sie entfallende Anteil am Überschuß oder Verlust der Hausgem...