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Zwei wichtige Änderungen für Gemeinden durch das UStG 1994 (Panosch)
Zur Neuregelung beim Eigenverbrauch und beim Vorsteuerabzug
VON DR. HANSPETER PANOSCH
Die Gemeinden müssen einerseits eine gewisse Mehrbelastung durch die Neuregelung beim Eigenverbrauch in Kauf nehmen, andererseits sollte die erweiterte Vorsteuerabzugsmöglichkeit des § 12 Abs. 2 UStG 1994 doch eine kleine Entlastung für die vielerorts leeren kommunalen Kassen bringen; allerdings nur, sofern die Finanzverwaltung hier nicht durch eine etwas überraschende Sichtweise erfolgreich einen Riegel vorschieben kann.
Neuer Eigenverbrauchstatbestand für sonstige Leistungen des § 1 Abs. 1 Z 2 lit. b UStG 1994
In den Erläuternden Bemerkungen heißt es zu diesem: "Bisher waren sonstige Leistungen (von der Verwendung eines Gegenstandes außerhalb des Unternehmens abgesehen) nur durch den Aufwandstatbestand erfaßt. Soweit ertragsteuerlich nichtabzugsfähige Aufwendungen vorlagen, führte etwa die Verwendung von Arbeitskräften des Unternehmens für private Zwecke zu einem Eigenverbrauch."
In Doralt/Ruppe, Steuerrecht I5 (1994, 381) ist über den Eigenverbrauch durch sonstige Leistungen folgendes zu lesen: "Bisher wurden diese Fälle einerseits als Gegenstandsverwendung, andererseits als Dienstnehmerverwendung erfaßt. Die Bedeutung der Neuregelung ist dah...