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Lohnsteuer: Haftung
•Ein Eishockeyverein haftet für die
Lohnsteuervon den Beträgen, die den Spielern unter falschen Titeln zugeflossen sind — (§ 86 Abs. 2 EStG 1988)
Nach einer Lohnsteuerprüfung setzte die Finanzbehörde Nachforderungen (Lohnsteuer 21.190.970 S, Dienstgeberbeitrag 1.976.685 S, Säumniszuschlag 39.534 S) fest. Der Verein hatte auf Bankkonten im Ausland, hauptsächlich in Liechtenstein, Beträge überwiesen, die als Ablösezahlungen, Leihgebühren und Agenturprovisionen bezeichnet wurden. In Wahrheit handelte es sich aber um Spielerentlohnungen, die mit Wissen des Vereines den Spielern zuflossen. (Abweisung)
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