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Elektronische Zustellung – Einschränkung der Verzichtsmöglichkeit in FinanzOnline
Berücksichtigung der Vorgaben des E-Government-Gesetzes in FinanzOnline
Die für Unternehmen bestehende Verpflichtung zur Teilnahme an der elektronischen Zustellung nach dem E-Government-Gesetz (E-GovG) erstreckt sich auch auf elektronische Zustellungen über FinanzOnline. Die Vorgaben des E-GovG wurden daher im Rahmen einer Änderung der FinanzOnline-Verordnung 2006 (FOnV) berücksichtigt. In diesem Zusammenhang wirft insbesondere die in § 1b Abs 4 E-GovG vorgesehene Widerspruchsmöglichkeit Auslegungsfragen auf, die im Interpretationsweg zu lösen sind.
1. Ausgangslage
1.1. Vorgaben des E-Government-Gesetzes
Mit dem Deregulierungsgesetz 2017 wurde im E-GovG für Unternehmen (iSd § 3 Z 20 Bundesstatistikgesetz 2000) eine grundsätzliche Verpflichtung zur Teilnahme an der elektronischen Zustellung eingeführt. Diese Verpflichtung ist nicht auf bestimmte Verfahren bzw Zustellsysteme beschränkt. Betroffene Unternehmen sind daher nicht nur zur Teilnahme an der elektronischen Zustellung nach dem Zustellgesetz, sondern auch zur Teilnahme an der elektronischen Zustellung über FinanzOnline verpflichtet. Unternehmen, die nicht über die dazu erforderlichen technischen Voraussetzungen oder über keinen ...