Fuith

Tiroler Grundverkehrsgesetz

Kurzkommentar

6. Aufl. 2017

ISBN: 978-3-7073-3538-5 978-3-7073-3538-5

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Fuith - Tiroler Grundverkehrsgesetz

§ 37 Bewilligungen nach anderen Landesgesetzen

Fuith

Kommentar

Damit steht fest, dass bei Errichtung von baulichen Anlagen, die keine Gebäude sind, für die Wirksamkeit einer Baubewilligung keine grundverkehrsbehördliche Behandlung erforderlich ist.

Tiroler Grundverkehrsgesetz

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