Tiroler Grundverkehrsgesetz
6. Aufl. 2017
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§ 34a Exekutionstitel
EB zu Nov. 2016
Die hier vorgeschlagenen Änderungen im Bereich der Exekutionstitel, der Strafbestimmungen und des eigenen Wirkungsbereiches der Gemeinde sind aufgrund der Änderungen der vorangehenden Bestimmungen im Zusammenhang mit den Neuerungen im Bereich der bebauten Baugrundstücke und der Siedlungserweiterungsflächen sowie der Aufhebung der bisher vorgesehenen freizeitwohnsitzrechtlichen Regelungen erforderlich.
EB zu Nov. 2009
Durch die Einfügung des § 34a TGVG soll dem , Rechnung getragen werden. Dieser Beschluss hat Defizite der geltenden gesetzlichen Regelungen im Zusammenhang mit der Sanktionierung einer gesetzwidrigen Freizeitwohnsitznutzung aufgezeigt. Dieselbe Problematik trifft auch auf die Sanktionierung der Verletzung einer Bebauungspflicht zu. Daher soll eine neue Regelung, die mit der Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern gemäß Art. 15a B-VG über zivilrechtliche Bestimmungen betreffend den Verkehr mit Baugrundstücken vereinbar ist, eine effiziente Sanktionierung ermöglichen, wobei auch auf die Einheitlichkeit der Regelungen in beiden Fällen (Versteigerung nach § 352 EO) geachtet wird.
Kommentar
Vorweg ist festzu...