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Fuith

Tiroler Grundverkehrsgesetz

Kurzkommentar

6. Aufl. 2017

ISBN: 978-3-7073-3538-5 978-3-7073-3538-5

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Fuith - Tiroler Grundverkehrsgesetz

§ 33 Unwirksamkeit der Eintragung

EB zu Nov. 2012 durch Tiroler Verwaltungsgerichtsbarkeits-Anpassungsgesetz (zu § 33 Abs. 1)

Der bisherige Ausschluss der Möglichkeit der Berufung gegen die Einleitung eines Verfahrens zur Prüfung der Frage, ob ein grundbücherlich bereits durchgeführtes Rechtsgeschäft oder ein grundbücherlich bereits durchgeführter Rechtsvorgang der erforderlichen grundverkehrsbehördlichen Genehmigung oder Bestätigung entbehrt, muss entfallen, da gegen Bescheide der Verwaltungsbehörden künftig schon ex constitutione das Recht der Beschwerde an das Landesverwaltungsgericht offen steht.

Kommentar

Nach der Bestimmung des letzten Satzes von Abs. 1 ist gegen den Bescheid, mit welchem die Prüfung eingeleitet wird, eine Beschwerde nicht zulässig. Dieses Rechtsmittelverbot erscheint nach dem Legalitätsprinzip bedenklich, weil aufgrund des Bescheides auf Antrag der Grundverkehrsbehörde die Anmerkung im Grundbuch erfolgen kann, was an sich schon einen Eingriff in bücherliche Rechte des Betroffenen darstellt. Insbesondere aufgrund des Umstandes, dass ein derartiges Prüfungsverfahren lange dauern kann und während der Dauer des Verfahrens die Anmerkung im Grundbuch aufrecht bleibt, ...

Tiroler Grundverkehrsgesetz

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