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Fuith

Tiroler Grundverkehrsgesetz

Kurzkommentar

6. Aufl. 2017

ISBN: 978-3-7073-3538-5

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Fuith - Tiroler Grundverkehrsgesetz

§ 16 Einantwortung, Verbücherung

EB zu Nov. 2016

Auch die hier vorgeschlagenen Änderungen stehen erheblichenteils im Zusammenhang mit der Aufhebung der freizeitwohnsitzrechtlichen Regelungen im TGVG (insb.: Entfall des bisherigen Abs. 1 und die sich daraus ergebenden systematischen Änderungen).

Kommentar

Der Erbe kann nach Abs. 1 lit. b auch noch nach Verweigerung der grundverkehrsbehördlichen Genehmigung verfügen, das heißt das Grundstück veräußern.

Abs. 3 über den Beginn des Fristenlaufes wurde mit Nov. 2009 angepasst.

Tiroler Grundverkehrsgesetz

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