Fuith

Tiroler Grundverkehrsgesetz

Kurzkommentar

6. Aufl. 2017

ISBN: 978-3-7073-3538-5 978-3-7073-3538-5

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Fuith - Tiroler Grundverkehrsgesetz

§ 9 Erklärungspflicht

Fuith

EB zu Nov. 2016 zur Überschrift des 3. Abschnitts

Durch die vorgeschlagene Anpassung kommt zum Ausdruck, dass dieser Abschnitt nur mehr Beschränkungen betreffend Rechtserwerbe an unbebauten Baugrundstücken zum Gegenstand hat.

EB zu Nov. 2016 zu § 9

Im Abs. 1 dieser Bestimmung wurden entsprechend der dargelegten Zielsetzung des Gesetzentwurfes alle Tatbestände aufgehoben, die sich (ausschließlich) auf bebaute Baugrundstücke bezogen haben (Anpassung der lit. c, Entfall der bisherigen lit. e). Andererseits wird der Anwendungsbereich des § 9 aber auch erweitert: Diese Bestimmung soll sich künftig nämlich nicht nur auf unbebaute Baugrundstücke, sondern darüber hinaus auch auf Grundstücke beziehen, die innerhalb der im örtlichen Raumordnungskonzept nach § 31 Abs. 1 des Tiroler Raumordnungsgesetzes 2011 zur Befriedigung des Wohnbedarfes und für Zwecke der Wirtschaft vorgesehenen Bereiche liegen: Auch für die zuletzt angeführten Grundstücke soll eine Erklärung nach § 11 Abs. 1 erforderlich sein, wobei die Frist für die erklärte Bebauung (bzw. die Zuführung eines der Flächenwidmung entsprechenden Verwendungszwecks) naturgemäß erst mit dem Vorliegen der konkreten Flächenwid...

Tiroler Grundverkehrsgesetz

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