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Tiroler Grundverkehrsgesetz

Kurzkommentar

6. Aufl. 2017

ISBN: 978-3-7073-3538-5

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Tiroler Grundverkehrsgesetz (6. Auflage)

S. VVorwort

Das Grundverkehrsrecht regelt, wer Grund und Boden erwerben darf. Das Raumordnungsrecht bestimmt, wie Grund und Boden zu verwenden sind. Der Landesgesetzgeber führt nunmehr diese Trennung durch. Die ordnungsrechtlichen Vorschriften im Grundverkehrsgesetz betreffend Freizeitwohnsitze entfallen gänzlich und werden in das Raumordnungsgesetz übersiedelt. Gleichzeitig wird die Anzeige- und Erklärungspflicht gegenüber den Grundverkehrsbehörden abgeschafft. Damit sind die Grundbuchsgerichte in diesem Bereich zur Prüfung und Anwendung der Bestimmungen des Grundverkehrsgesetzes berufen. Hier schafft besonders der Bereich der Abgrenzung zu ausländischen Gesellschaften rechtliche Schwierigkeiten. Wie bereits in den vorangegangenen Auflagen widme ich mich in einem besonderen Kapital dem Thema Freizeitwohnsitze, weil dieses Thema untrennbar mit dem Grundverkehrsrecht verbunden ist, auch wenn es, legistisch nunmehr richtig, im Raumordnungsgesetz geregelt ist.

Ich danke dem Verlag, dass er wiederum, nunmehr bereits in der 6. Auflage, eine Aktualisierung des Kommentars ermöglicht hat, wobei ich, wie bisher, besonders das Recht der Europäischen Union berücksichtige. Aufgrund der besonderen A...

Tiroler Grundverkehrsgesetz

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