Tiroler Grundverkehrsgesetz
8. Aufl. 2022
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Verordnung der Landesregierung vom über den Inhalt und die Form der nach dem Tiroler Grundverkehrsgesetz 1996 auszustellenden Bestätigungen und zu erbringenden Nachweise
StF: LGBl. Nr. 113/2016
Aufgrund der § 25a Abs. 6 und 32 Abs. 4 des Tiroler Grundverkehrsgesetzes 1996, LGBl. Nr. 61, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 95/2016, wird verordnet: