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Fuith

Tiroler Grundverkehrsgesetz

Kurzkommentar

8. Aufl. 2022

ISBN: 978-3-7073-4535-3

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Dokumentvorschau
Fuith - Tiroler Grundverkehrsgesetz

§ 31 Zivilrechtliche Wirkung der Verkehrsbeschränkung

EB zu Nov. 2012 durch Tiroler Verwaltungsgerichtsbarkeits-Anpassungsgesetz

Diese Änderung steht im Zusammenhang mit der Abschaffung der Funktion des Landesgrundverkehrsreferenten (dieser ist derzeit in der Überschrift angeführt).

EB zu Nov. 2009

Durch diese Änderung soll die kürzlich erfolgte Änderung des Art. 2 Abs. 2 der Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern gemäß Art. 15a B-VG über zivilrechtliche Bestimmungen betreffend den Verkehr mit Baugrundstücken (siehe LGBl. Nr. 33/2009, BGBl. I Nr. 43/2009) im TGVG umgesetzt werden.

Der genannte Art. 2 Abs. 2 sah bisher - ebenso wie der bisherige § 31 Abs. 2 TGVG - vor, dass ein Rechtsgeschäft dann unwirksam wird, wenn nicht binnen zwei Jahren nach Ablauf der dafür bestimmten Frist das Ansuchen um die verwaltungsbehördliche Genehmigung, die Anzeige des Rechtsvorgangs bei der Behörde beziehungsweise die erforderliche Erklärung nachgeholt wird. Nunmehr soll die Rechtsunwirksamkeit des Rechtsgeschäfts nicht mehr an den bloßen Ablauf von zwei Jahren anknüpfen. Vielmehr soll das Rechtsgeschäft dann rechtsunwirksam werden, wenn eine von der Grundverkehrsbehörde gesetzte Frist zur Nachholung der vers...

Tiroler Grundverkehrsgesetz

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