Tiroler Grundverkehrsgesetz
8. Aufl. 2022
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§ 28 Landes-Grundverkehrskommission
Kommentar
Diese Bestimmung wurde durch die Novelle 2009 aufgehoben; damit wurde meiner seit vielen Jahren aufgestellten Forderung, die Agenden der Landes-Grundverkehrskommission dem UVS (nunmehr LVwG Tirol) zuzuweisen, entsprochen. Auch meiner weiteren Forderung, im „grünen Grundverkehr“ die Anrufung des VwGH gegen die Entscheidung 2. Instanz zuzulassen, wurde entsprochen. Damit erfolgt ebenso die von mir geforderte Entlastung des VfGH, da auch im Bereich des „grünen Grundverkehrs“ der VwGH angerufen werden kann.