Tiroler Grundverkehrsgesetz
8. Aufl. 2022
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§ 6 Genehmigungsvoraussetzungen
EB zu Nov. 2021 zu § 6 Abs. 3 bis 10
§ 6 Abs. 3 (Z 14) sieht für Rechtserwerbe an landwirtschaftlichen Grundstücken durch einen Landwirt iSd § 2 Abs. 5 lit. a zusätzlich zu den allgemeinen Genehmigungsvoraussetzungen die Glaubhaftmachung durch den erwerbenden Landwirt vor, dass er das landwirtschaftliche Grundstück im Rahmen seines Betriebes nachhaltig und ordnungsgemäß mitbewirtschaftet. Damit soll ein gewisses räumliches Naheverhältnis des erwerbenden Landwirts zu den zu erwerbenden landwirtschaftlichen Grundstücken und damit eine nachhaltige und ordnungsmäße Bewirtschaftung sichergestellt werden. In der Praxis stellte sich häufig das Problem des Rechtserwerbs durch Landwirte, deren „Stammbetrieb“ weit entfernt, oft sogar in einem anderen Bundesland oder Staat, vom zu erwerbenden landwirtschaftlichen Grundstück liegt; eine ordnungsgemäße Bewirtschaftung der zu erwerbenden Flächen war in solchen Fällen nicht sichergestellt bzw. erfolgte eine solche nur unzureichend. Diese Änderung der Rechtslage erweist sich nur für Landwirte iSd § 2 Abs. 5 lit. a als notwendig, zumal § 2 Abs. 5 lit. b für „Neueinsteiger“ bereits die Glaubhaftmachung der nachhaltigen ...