Tiroler Grundverkehrsgesetz
8. Aufl. 2022
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§ 5 Ausnahmen von der Genehmigungspflicht
EB zu Nov. 2021 zu § 5 lit. d
Die geltende Regelung mit ihrer Anwendbarkeit für Grundstücke oder Grundstücksteile mit einer Fläche von höchstens 300 m2 sowie den Vorgaben des unmittelbaren Angrenzens an bzw. der unmittelbaren Nähe zum Grundstück des Erwerbers und der nur einmaligen Anwendbarkeit hat sich in der Praxis grundsätzlich bewährt. Mit der geplanten Änderung soll die derzeit relativ starre Bezugnahme dieser Ausnahmeregelung auf Grundstücke mit einer Größe von bis zu 300 m2 durch das zusätzliche Kriterium, wonach die Vergrößerung des vorhandenen Grundbesitzes den Zielen und Festlegungen der örtlichen Raumordnung nicht widersprechen darf, ergänzt und so ein größerer Entscheidungsspielraum im Einzelfall ermöglicht werden. Diese Ergänzung soll auch für Rechtserwerbe an Grundstücken oder Grundstücksteilen, die aufgrund ihrer Beschaffenheit, ihrer Lage oder ihrer geringen Größe für die land- oder forstwirtschaftliche Nutzung im Rahmen eines land- oder forstwirtschaftlichen Betriebes wirtschaftlich nicht von Bedeutung sind, aufgenommen werden. Die geltende Bestimmung führte in der Praxis aufgrund ihrer häufigen Anwendung zu einem teilweise ...