Tiroler Grundverkehrsgesetz
7. Aufl. 2019
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§ 3 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung der Landesregierung über den Inhalt und die Form der Bestätigungen nach § 25a Abs. 1, 2 und 3 des Tiroler Grundverkehrsgesetzes 1996, LGBl. Nr. 132/2012, außer Kraft.