Tiroler Grundverkehrsgesetz
7. Aufl. 2019
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Artikel II
EB zu Nov 2012 zum Inkrafttreten
Diese Bestimmung regelt das Inkrafttreten. Dieses ist aufgrund des mit Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes vom , G 11/11, mit Wirkung vom aufgehobenen § 4 Abs. 2 lit. b und den darauf bezogenen Gesetzesanpassungen für vorgesehen.